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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Teamension GmbH

1. Geltungsbereich


1.1 Diese allgemeinen Bedingungen (AGB´s) der Teamension GmbH (in Folge
Teamension genannt) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen, und
zwar für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von
Leistungen.
1.2 Abweichungen von den in Punkt 1.1 genannten Bedingungen sind nur bei
schriftlicher Anerkennung durch Teamension wirksam.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen,
somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht
ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
ungültig, es sei denn, diese werden von Teamension ausdrücklich schriftlich
anerkannt.
1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit
der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung,
die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt,
zu ersetzen.

2. Angebot


2.1 Angebote von Teamension gelten als freibleibend und sind, wenn nicht anders
angegeben bis auf Widerruf für 2 Monate gültig.
2.2 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Teamension
weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können
jederzeit zurückgefordert werden und sind Teamension unverzüglich zurückzustellen,
wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.

3. Vertragsschluss


3.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Teamension nach Erhalt der Bestellung
eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat.
3.2 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich
vereinbart.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren
nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses für Dienstleistungen im
Sinne von Unternehmensberatung keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung
zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Teamension
GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird
diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen
Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Teamension GmbH anbietet.
3.4 Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder
mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind,
können weder Gewährleistungsansprüche abgeleitet noch Haftungen begründet
werden.
3.5 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Preise


4.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager Österreich ausschließlich Umsatzsteuer,
Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße
Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche
Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn im Zusammenhang
mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben
werden, trägt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so
wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung
gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die
Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
4.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich Teamension
eine entsprechende Preisänderung vor.
4.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes.
Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist
Teamension berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
4.4 Bei Reparaturaufträgen werden von Teamension als zweckmäßig erkannte
Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet.
Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst
während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner
besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf.
4.5 Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen
wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

5. Lieferung


5.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen
und sonstigen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem Teamension eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung
oder Sicherheit erhält.
5.2 Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen
Dritter sind vom Käufer zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen
nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
5.3 Teamension ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr
nach Bestellung als abgerufen.
5.4 Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie
beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten
Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer
dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen,
behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug,
Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall
eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten und Pandemien. Diese
vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist,
wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
5.5 Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertragsstrafe
(Pönale) für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nach folgender Regelung
geleistet, wobei ein Abweichen von dieser in einzelnen Punkten ihre Anwendung
im Übrigen unberührt lässt:
Eine nachweislich durch alleiniges Verschulden von Teamension eingetretene
Verzögerung in der Erfüllung berechtigt den Käufer, für jede vollendete Woche
der Verspätung eine Vertragsstrafe von höchstens ½ %, insgesamt jedoch maximal
5 %, vom Wert desjenigen Teiles der gegenständlichen Gesamtlieferung
zu beanspruchen, der infolge nicht rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen
Teiles nicht benützt werden kann, sofern dem Käufer ein Schaden in dieser
Höhe erwachsen ist.
Weitergehende Ansprüche aus dem Titel des Verzuges sind ausgeschlossen.
5.6 Sofern eine Abnahme vereinbart wurde, gilt die Ware spätestens mit Beginn der
Nutzung im Rahmen seines Geschäftsbetriebes als vollständig abgenommen.
5.7 Teamension hat das Recht für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Leistungsbestandteile,
Subunternehmer einzusetzen, sofern dies dem Käufer bzw.
Auftraggeber gemeldet wird.
5.8 Bei Dienstleistungen im Sinne von Unternehmensberatung verpflichtet sich
Teamension, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls
auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber
Bericht zu erstatten. Teamension ist bei der Herstellung des vereinbarten
Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener
Verantwortung. Teamension ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine
bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Gefahrenübergang und Erfüllungsort


6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung der Ware als EXW
gem. INCOTERMS® 2010 verkauft.
6.2 Bei Leistungen ist der Erfüllungsort der in der schriftlichen Auftragsbestätigung
angegebene, sekundär jener, wo die Leistung faktisch durch Teamension erbracht
wird. Die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung
geht mit ihrer Erbringung auf den Käufer über.

7. Zahlung


7.1 Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 1/3 des Preises bei
Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung
fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer
in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen. Für
den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers
oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens erfolgen
Lieferungen oder Leistungen nur mehr gegen Vorauskassa.
7.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der
jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch
Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme
hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung
vereinbarten Zahlungsbedingungen.
7.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Teamension in der vereinbarten
Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel
erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen
und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten
des Käufers.
7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger
Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
7.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Teamension über sie verfügen
kann.
7.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem
oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann Teamension unbeschadet
sonstiger Rechte
a) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung
oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung
der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften
fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen
in der Höhe von 1,25 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen,
sofern Teamension nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist,
c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem
Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa
erfüllen.
In jedem Fall ist Teamension berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere
Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Eingeräumte
Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung
bedingt.
7.7 Teamension behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten
vor.
Der Käufer tritt hiermit an Teamension zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung
seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware,
auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer
ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf
mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass
er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession
verständigt oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf
Verlangen hat der Käufer Teamension die abgetretene Forderung nebst deren
Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten
Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner
Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme
ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von Teamension
hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.
7.8. Teamension hat das Recht die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln.

8. Gewährleistung und Einstehen für Mängel


8.1 Teamension ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet,
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit
beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu
beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung
beruht. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Teamension GmbH
schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen
worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
8.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude
oder Grund und Boden fest verbunden sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist
beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gem. Punkt 6.
8.3 Für verbesserte oder ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist von
neuem zu laufen, endet jedoch jedenfalls 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist.
8.4 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die nicht in der Sphäre
von Teamension liegen, beginnt die Gewährleistungsfrist 2 Wochen nach dessen
Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft.
8.5 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen
Mängel in angemessener Frist schriftlich angezeigt hat und die Anzeige Teamension
zugeht. Der Käufer hat das Vorliegen des Mangels in angemessener
Frist nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw.
Daten Teamension zur Verfügung zu stellen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen
Mangels gemäß Punkt 8.1 hat Teamension nach eigener Wahl
am Erfüllungsort die mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern
oder sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene
Preisminderung vorzunehmen.
8.6 Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforderlichen
Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. beizustellen.
Ersetzte Teile werden Eigentum von Teamension. Alle im Zusammenhang mit
der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z. B. für Ein- und Ausbau,
Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers.
8.7 Wird eine Ware von Teamension auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen,
Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so
erstreckt sich die Haftung von Teamension nur auf bedingungsgemäße Ausführung.
8.8 Sofern nicht anders vereinbart, sind von der Gewährleistung solche Mängel
ausgeschlossen, die aus nicht von Teamension bewirkter Anordnung und Montage,
ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse
und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von Teamension
angegebene Leistung, falscher Lagerung, mangelnder Transportsicherung,
nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter
Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom
Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Teamension haftet auch
nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen,
Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die
Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen
Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt Teamension
keine Gewähr.
8.9 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von Teamension
der Käufer selbst oder ein nicht von Teamension ausdrücklich ermächtigter
Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen
vornimmt.
8.10 Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf der in Punkt 8.2
genannten Frist.
8.11 Die Bestimmungen 8.1 bis 8.10 gelten sinngemäß auch für jedes Einstehen für
Mängel aus anderen Rechtsgründen.
8.12 Bei Dienstleistungen im Sinne von Unternehmensberatung ist Teamension
ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende
Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den
Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des
Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

9. Rücktritt vom Vertrag


9.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere
Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden
von Teamension zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten,
angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen
Briefes geltend zu machen.
9.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist Teamension berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung
der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder
trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden
sind und dieser auf Begehren von Teamension weder Vorauszahlung leistet,
noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt,
c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten
Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist,
mindestens jedoch 6 Monate beträgt, oder
d) wenn der Käufer den ihm durch Punkt 14 auferlegten Verpflichtungen nicht
oder nicht gehörig nachkommt.
9.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung
oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
9.4 Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden
Vermögens abgewiesen wird, ist Teamension berechtigt, ohne Setzung einer
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird
er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt
wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung
mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung
mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt,
dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung
schwerer wirtschaftlicher Nachteile von Teamension unerlässlich ist.
9.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Teamension einschließlich vorprozessualer
Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen
oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt
auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen
wurde sowie für von Teamension erbrachte Vorbereitungshandlungen. Teamension
steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits
gelieferter Gegenstände zu verlangen.
9.6 Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
9.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall
der Geschäftsgrundlage durch den Käufer wird ausgeschlossen.

10. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten


10.1 Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass Teamension alle Informationen zur
Verfügung gestellt werden, um die Verpflichtungen von Teamension als Hersteller/
Importeur gemäß den lokalen gesetzlich anwendbaren Vorschriften erfüllen
zu können.
10.2 Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass Teamension alle Informationen zur
Verfügung gestellt werden, um die Verpflichtungen von Teamension als Hersteller/
Importeur insbesondere nach § 11 und § 24 der Elektroaltgeräteverordnung
und dem Abfallwirtschaftsgesetz erfüllen zu können.
10.3 Der Käufer haftet gegenüber Teamension für alle Schäden und sonstigen finanziellen
Nachteile, die Teamension durch den Käufer wegen fehlender oder mangelhafter
Erfüllung der Finanzierungsverpflichtung sowie sonstiger Verpflichtungen
nach Punkt 10. entstehen. Die Beweislast für die Erfüllung dieser Verpflichtung
trifft den Käufer.

11. Haftung von Teamension


11.1 Teamension haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes
nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gesamthaftung
von Teamension in Fällen der groben Fahrlässigkeit ist auf den Nettoauftragswert
oder auf EUR 500.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger
ist. Pro Schadensfall ist die Haftung von Teamension auf 25 % des Nettoauftragswertes
oder auf EUR 125.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger
ist.
11.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit
Ausnahme von Personenschäden, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen
Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten,
Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen,
des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten
und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ausgeschlossen.
11.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen
für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen
enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen jeder Schadenersatz
ausgeschlossen.
11.4 Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüberhinausgehende Ansprüche des
Käufers aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
11.5 Die Regelungen des Punktes 11 gelten abschließend für sämtliche Ansprüche
des Käufers gegen Teamension, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel und
sind auch für alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten von Teamension
wirksam.
11.6 Bei Dienstleistungen im Sinne von Unternehmensberatung haftet Teamension
dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im
Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß
auch für Schäden, die auf von Teamension beigezogene Dritte zurückgehen.
11.7 Schadenersatzansprüche bei Dienstleistungen im Sinne von Teamension können
nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger,
spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden
Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
11.8 Der Auftraggeber hat bei Dienstleistungen im Sinne von Unternehmensberatung
jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden
von Teamension zurückzuführen ist.
11.9 Sofern bei Dienstleistungen im Sinne von Unternehmensberatung Teamension
das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang
Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen,
tritt Teamension diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber
wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht


12.1 Wird eine Ware von Teamension auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen,
Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat
der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos
zu halten.
12.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen
bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl.
stets geistiges Eigentum von Teamension und unterliegen den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb
usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.

13. Geltendmachung von Ansprüchen


Alle Ansprüche des Käufers sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 3
Jahren ab Durchführung der Leistungen gerichtlich geltend zu machen, sofern
zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.

14. Einhaltung von Exportbestimmungen


14.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der von Teamension gelieferten Waren sowie
dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung
oder der von Teamension erbrachten Leistungen einschließlich
technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften
der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzuhalten.
In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte
die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates von Teamension, der Europäischen
Union, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland und
der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
14.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Käufer Teamension
nach Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informationen, u.a. über
Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leistungen
zu übermitteln.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Teamension GmbH

15. Allgemeines


15.1 Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam
sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel
möglichst nahekommt, zu ersetzen.
15.2 Die deutsche Sprachfassung gilt als authentische Fassung der Bedingungen
und ist auch zur Vertragsauslegung zu verwenden.
15.3 Bei Dienstleistungen im Sinne von Unternehmensberatung sorgt der Auftraggeber
dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des
Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem
raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
15.4 Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen im Sinne von Unternehmensberatung
Teamension auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen
– auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
15.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei Dienstleistungen im Sinne von Unternehmensberatung
Teamension auch ohne dessen besondere Aufforderung alle
für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen
zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen
Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung
sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die
erst während der Tätigkeit von Teamension bekannt werden.
15.6 Bei Dienstleistungen im Sinne von Unternehmensberatung sorgt der Auftraggeber
dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls
eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) - bereits vor Beginn
der Tätigkeit von Teamension - von dieser informiert werden.

16. Gerichtsstand und Recht


Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich
solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich
zuständige Gericht am Hauptsitz von Teamension, Innsbruck, ausschließlich
zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der
Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird
ausgeschlossen.

17. Vorbehaltsklausel


Die Vertragserfüllung seitens Teamension steht unter dem Vorbehalt, dass der
Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-)
Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen,
entgegenstehen.


Ausgabe gem. gültiger Fassung auf www.teamension.at/de/agbs
Stand Dezember 2020